AGB´s

 


IN SAUS & BRAUS * PEGGY TIEDTKE



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


VERSION VOM 01.09.2020



01. BEZEICHNUNGEN


01.1. PEGGY TIEDTKE/IN SAUS & BRAUS“ wird im Nachfolgenden „Auftragnehmer“ genannt.


Der Auftraggeber/Vertragspartner wird im Nachfolgenden „Auftraggeber“ genannt.



02. ALLGEMEINES


02.1. Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Auftragnehmers sind als einzige Grundlage des Vertrags vereinbart.


02.2. Sollten eine oder mehrere Punkte der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der sonstigen Punkte der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ nicht berührt.


02.3. Das Angebot des Auftragnehmers und der daraus resultierende mündliche Mietvertrag bestimmen Inhalt und Umfang der vereinbarten Dienst- bzw. Vermietleistung.


02.4. Mit der Annahme der Erstrechnung und deren Begleichung kommt ein mündlicher Mietvertrag, basierend auf dem Angebot des Auftragnehmers und diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zustande. Der Mietvertrag bedarf keiner weiteren Schriftform.


02.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen.


02.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung erforderlich werden und den vereinbarten Gesamtcharakter und -umfang der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.


 

03. MIETGEGENSTAND


03.1. Die vom Auftragnehmer angebotenen und zu vermietenden Gegenstände und Fahrzeuge sind Eigentum des Auftragnehmers.


03.2. Die Mietgegenstände werden dem Auftraggeber ausschließlich für den vereinbarten Zweck und für den Einsatz bei der vertraglich fixierten Veranstaltung und für den vertraglich vereinbarten Mietzeitraum zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung der Mietgegenstände ist nicht gestattet.


03.3. Der Mietvertrag weist diejenigen Gegenstände und/oder Fahrzeuge explizit aus, welche ausschließlich vom Personal des Auftragnehmers oder vom Auftragnehmer beauftragten Personen verbracht, installiert und/oder bedient werden dürfen.



04. MIETDAUER


Möbel und Dekogegenstände:


04.1. Eine Mieteinheit für die vom Auftragnehmer vermieteten Möbel und Dekogegenstände beträgt, falls nicht im Angebot oder Vertrag anders festgelegt, bis zu drei (3) Kalendertage, je nach Vereinbarung.


Generell:


04.2. Die Mietdauer wird zwischen den Parteien im Mietvertrag festgelegt. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietgegenstände an den Auftraggeber und endet mit dem Zeitpunkt der Rückgabe an den Auftragnehmer. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf der Bestätigung des Auftragnehmers in schriftlicher Form.


Generell:


04.3. Kann der Auftraggeber die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und in vereinbart ordnungsgemäßem Zustand zurückgeben, so wird der volle Mietzins fällig bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber die Mietgegenstände dem Auftragnehmer in vereinbart ordnungsgemäßem Zustand zurückgibt. Im Fall der Rückgabe in nicht ordnungsgemäßem Zustand gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer die Mietgegenstände in den ordnungsgemäßen Zustand zurückversetzt und die dabei anfallenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung stellt. Zudem behält sich der Auftragnehmer in jedwedem Fall entsprechende Schadensersatzansprüche vor.



05. PREISE


05.1. Die Mietpreise und die anfallenden Gebühren für Transport und/oder Auf- und/oder Abbau werden auf Grundlage des individuellen Angebots des Auftragnehmers an den Auftraggeber festgelegt und gelten für die im Angebot angegebene Mietlaufzeit und Anzahl der Einheiten. Die Mietpreise behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn die gemieteten Gegenstände nicht benutzt werden.



05.2 Die in den Angeboten des Auftragnehmers benannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%, diese wird in den Angeboten des Auftragnehmers ausgewiesen. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden entsprechend des Angebots und der jeweils vertraglichen Vereinbarung zum Pauschalpreis, prozentual, nach Einzelleistungen oder nach Stundensätzen abgerechnet. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers müssen ggf. zusätzlich berechnet werden. Der Auftragnehmer behält sich vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen eintreten, die zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht vorhersehbar waren. Übersteigen die geänderten Preise die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10%, so wird der Auftraggeber grundsätzlich im Vorfeld informiert. Ist der Auftraggeber in diesem Fall mit der Preisänderung nicht einverstanden, so hat er das Recht den Vertrag zu kündigen.


05.3 Bei Auslandsgeschäften behält sich der Vermieter das Recht vor, die jeweils gültige Mehrwertsteuer nachzuberechnen.



06. RÜCKTRITTS- UND KÜNDIGUNGSRECHT / STORNIERUNG


06.1. Die Vermietung der Mietgegenstände erfolgt wie gesehen und gemäß Angebot.


06.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferten Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu überprüfen und den Auftragnehmer unverzüglich über etwaige Mängel zu informieren. Weist lediglich ein Teil der gelieferten Mietgegenstände Mängel auf, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Finden eine Nachlieferung oder Nachbesserung nicht statt, so kann der Auftraggeber den Preis entsprechend branchenüblich mindern oder in Fall schwerer Mängel gänzlich vom Vertrag zurücktreten.


06.3. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer sind nur dann zulässig, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.


06.4. Im Falle einer Stornierung des gesamten Auftrags durch den Auftraggeber gelten die folgenden Stornierungskosten ab Auftragsunterzeichnung:


a) bis 6 Monate vor der Veranstaltung         50% der Gesamtsumme

b) bis 3 Monate vor der  Veranstaltung: 75% der Gesamtsumme

c) bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 90% der Gesamtsumme

d) ab 4 Wochen vor der Veranstaltung:        100% der Gesamtsumme

 

Im Falle einer Stornierung werden keine Transport- und Auf-/Abbaukosten berechnet.


06.5. Bei unvorhersehbaren, nicht beeinflussbaren und nicht selbst herbeigefügten Umständen, die eine Durchführung der Veranstaltung durch behördlich angeordnete Bestimmungen komplett untersagen, gilt eine Sondervereinbarung, bei der beide Parteien eine Einigung erzielen, die beiden Parteien keinen nachträglichen finanziellen Schaden zufügt.

Priorität hat hierbei das Finden eines neuen Veranstaltungstermins, je nach Verfügbarkeit der gebuchten Mietgegenstände. Für eine Umbuchung werden dem Auftraggeber unter diesen Umständen keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt.


Alternativ kann auch ein Gutschein über die bereits gezahlte Summe ausgestellt werden. Wird der Gutschein eingelöst, gelten die zum Einlösedatum gültigen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“


 Bei zumutbarer behördlich angeordneter Verringerung des Gesamtvolumens der Veranstaltungsgröße (nicht mehr als 50%) erklärt sich der Auftragnehmer bereit, auf Anfrage durch den Auftraggeber, die im Angebot vereinbarte Mietmenge dementsprechend zu verringern. Dem Auftraggeber entstehen hierbei keine zusätzlichen Kosten. 


 Der Auftragnehmer wird im Fall, dass behördliche Bestimmungen eine Veranstaltung untersagen, auf eine nachträgliche Rechnungsstellung über die Folgesumme zum Erreichen der Gesamtsumme verzichten, auch wenn die vereinbarten Fristen, wie in Punkt 06.4. erläutert, nicht eingehalten werden können.

 Eine Rückzahlung der Anzahlungssumme durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber ist nicht möglich, da dieses einen nachträglichen finanziellen Schaden für den Auftragnehmer bedeutet.



07. KAUTION


07.1. Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Barkaution zu erheben, falls ihm dies gegeben erscheint.  Die Höhe der Barkaution wird individuell, je nach Auftragsumfang, festgelegt. Sie ist bei Anlieferung der der Mietgegenstände in bar fällig und ist an den vom Auftraggeber zu benennenden Repräsentanten des Auftragnehmers auszuzahlen. Sie wird nach Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände in bar an den Auftraggeber zurückerstattet.



08. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


08.1. Die Zahlungsbedingungen können vom Auftragnehmer individuell festgelegt werden und werden im  individuellen Angebot des Auftragnehmers an den Auftraggeber ausgewiesen.


08.2. Alle Mietzahlungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer erfolgen, falls nichts anderes vereinbart ist, unbar und gegen Rechnungstellung auf das Konto des Auftragnehmers. Nach entsprechender Vereinbarung ist auch Kreditkartenzahlung (mit einem entsprechenden Zahlungssystem nach Vorgabe des Auftragnehmers) oder Barzahlung möglich.


08.3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Auftraggeber vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).



09. TRANSPORTE/AUF- UND ABBAU


09.1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Transport und die Lieferung der Mietgegenstände durch den Auftragnehmer. Hierfür berechnet der Auftragnehmer Transportkosten gemäß des individuellen Angebots. Die Kosten für Transport und Lieferung werden im Angebot gesondert ausgewiesen.


09.2. Die Berechnung der Transportkosten erfolgt auf der Basis einer im Vorfeld durch den Auftraggeber anzugebenden Lieferadresse. Sollte sich diese Lieferadresse nach Angebotsstellung ändern, behält sich der Auftragnehmer entsprechende Angebotsänderungen und Änderungen an der Kostengestaltung vor.


09.3. Die Anlieferung und Abholung beinhaltet keinen Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Für Aufbau und Abbau durch das Personal des Auftragnehmers bietet der Auftragnehmer im individuellen Angebot dem Auftraggeber entsprechende Pakete an.


09.4. Wurde eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände durch den Auftragnehmer vereinbart, erfolgen diese zu einem zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Anlieferung und Abholung nach Terminvorgabe durch den Auftragnehmer. Sollten sich die vereinbarten Zeiten aus Gründen ändern, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so hat der Auftragnehmer das Recht, daraus entstehende Zusatzkosten nachzuberechnen.


09.5. Die Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände verstehen sich jeweils nur bis zu der im Angebot festgelegten Übergabe- bzw. Aufbauposition. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die zur Anlieferung/Abholung benutzten, nichtöffentlichen Wege frei sind von Behinderungen. Der Auftragnehmer behält sich vor, durch Behinderung bedingte Zeitverzögerung mit 40,00 € pro  Mitarbeiter und Arbeitsstunde zusätzlich zu berechnen. Bei Abholung der Mietgegenstände müssen diese am Abholtag zur vereinbarten Uhrzeit vollständig und (wie bei der Auslieferung) sortiert, sauber und transportfähig, an der im Auftrag vereinbarten Übergabeposition für den Abtransport bereitstehen. Hierfür ist der Auftraggeber verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten oder Mehraufwand aufgrund nicht ordnungsgemäßer und vereinbarter Bereitstellung trägt der Auftraggeber.


09.6. Der Auftraggeber oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter muss zum Zeitpunkt der Anlieferung an der Übergabeposition anwesend sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Auftraggeber noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als unbeanstandet angenommen. Spätere Bemängelungen sind in diesem Fall ausgeschlossen.


09.7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in branchenüblicher Art und Qualität zu liefern. Der Auftraggeber erwirbt mit Annahme des Mietangebots kein Recht auf Zurverfügungstellung neuer oder neuwertiger Mietgegenstände.

09.8. Alle Maßangaben des Auftragnehmers in Bezug auf die angebotenen Mietgegenstände sind Circa-Maße. Der Auftragnehmer behält sich branchenübliche Abweichungen in Maße, Form und Farbe der Mietgegenstände vor, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.


09.9. Findet die Anlieferung der Mietgegenstände durch den Auftragnehmer statt, so gehen Verzögerungen oder Anlieferschwierigkeiten aufgrund höherer Gewalt, nicht zu Lasten des Auftragnehmers.


09.10. Gerät der Auftragnehmer mit der Anlieferung der Mietgegenstände in Verzug, bleibt eine mögliche Entschädigung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer auf einen Tagesmietzins begrenzt.


09.11. Bei Selbstabholung der Mietgegenstände durch den Auftraggeber trägt dieser Sorge für die Übernahme der vereinbarten Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme deren Vollständigkeit und Zustand. Ebenso ist der Auftraggeber in diesem Fall für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Für den Transport ist ein geschlossenes und ausreichend geräumiges Fahrzeug zu verwenden. Spätere Bemängelungen sind in diesem Fall ausgeschlossen. Jedwede Schäden, die durch einen unsachgemäßen Transport verursacht werden, werden in diesem Fall vom Auftraggeber ersetzt.



10. SORGFALTSPFLICHT UND REKLAMATIONEN


10.1. Der Auftraggeber hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.


10.2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es sich bei den Mietgegenständen nicht um neue oder neuwertige Gegenstände handelt und dass die Mietgegenstände sich permanent im Mieteinsatz befinden und somit übliche Gebrauchsspuren aufweisen können. Derartige übliche Gebrauchsspuren gelten nicht als Grund für Reklamationen.


10.3. Die Mietgegenstände müssen vom Auftraggeber zu jeder Zeit vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein.


10.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen.


10.5. Bei einer Mietzeit von mehreren Tagen hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände ordnungsgemäß, diebstahlssicher und trocken gelagert werden.


10.6. Dekorationen dürfen an den Mietgegenständen nur nach vorheriger Absprache und lediglich mithilfe von leicht entfernbaren Materialien angebracht werden. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, starken, Rückstände verursachenden Klebstoffen und sonstigen schwer entfernbaren Materialien ist generell nicht gestattet.




11. RÜCKGABE UND WIEDERBESCHAFFUNGSKOSTEN


11.1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.


11.2. Eine Rückgabe der Mietgegenstände vor dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt führt nicht zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses einer damit verbundenen Änderung des Mietzinses und befreit den Mieter ebenfalls nicht von seinen Sicherungspflichten. Möglicherweise entstehende Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe trägt der Auftraggeber.


11.3. Die Mietgegenstände werden im Fall einer Abholung durch den Auftragnehmer am Abholort durch den Auftragnehmers auf Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Zustand überprüft. Bei Rücktransport durch den Auftraggeber, oder sollte eine Überprüfung durch das Personal des Auftragnehmers am Abholort nicht möglich sein, findet die Überprüfung des Mietmaterials durch den Auftragnehmer auf Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Zustand in den Räumen des Auftragnehmers oder an einem von ihm bestimmten Ort statt.



12. HAFTUNG


12.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mietgegenstände wie empfangen (unversehrt und sauber) an den Auftragnehmer zurückzugeben. Werden die Mietgegenstände verschmutzt oder sonst wie nicht unversehrt zurückgegeben, muss der Auftraggeber für die entsprechenden Reinigungs- oder Reparaturkosten aufkommen. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 32,00 € pro Person und Arbeitsstunde berechnet. Für Fremdreparaturen werden die tatsächlichen Kosten zzgl. entsprechender Transportkosten an den  Auftraggeber weiterberechnet.

 

12.2. Bei Verlust eines oder mehrerer Mietgegenstände während der Mietzeit trägt der Auftraggeber die Kosten für die Wiederbeschaffung. Eine Preisliste mit entsprechend vereinbarten Preisen für Neubeschaffung wird auf Anfrage gern zugesendet.


12.3. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über etwaige Beschädigungen oder Verlust des Mietgegenstandes zu unterrichten.


12.4. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.


12.5. Die Mietgegenstände sind grundsätzlich bei der Vermietung unversichert. Die Haftung geht auf den Auftraggeber über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der Auftragnehmer rät dem Auftraggeber, die Mietgegenstände für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern. Eine entsprechende Versicherung kann vom Auftragnehmer vermittelt werden. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Abschluss einer solchen Versicherung für die Mietgegenstände auch explizit vom Auftraggeber zu verlangen, falls ihm dies gegeben erscheint, insbesondere bei Selbstabholung. 


12.6. Der Auftragnehmer ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Auftraggeber, durch vom Auftragnehmer oder Auftraggeber beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Auftragnehmer zuzuschreibende Ursachen befreit. Eine Ausnahme bilden Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers verursacht wurden. In diesem Fall bleibt die Haftung des Auftragnehmers auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.


12.7. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen.


12.8. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung bei Fällen von Nichtgefallen der Mietgegenstände oder ihres Effekts auf die Gäste sowie von inhaltlichem Misserfolg der Veranstaltung.



13. WIDERRUF


13.1. Der Auftraggeber kann den Vertragsabschluss, welcher durch die Annahme des Angebotes zustande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.


13.2. Um die Widerrufsfrist zu wahren, genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher schriftlich an den Auftragnehmer wie folgt zu adressieren ist:


IN SAUS & BRAUS

Peggy Tiedtke

Heidekampweg 122

12437 Berlin


Oder per E-Mail an:


peggy@insausundbraus.com

peggy.tiedtke@gmx.de


13.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Auftragnehmer mit deren Empfang.


13.4. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.



14. SONSTIGES


14.1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seine Mietgegenstände vor Veranstaltungsbeginn und ohne Anwesenheit von Gästen, aber bei voller Dekoration, zu fotografieren und hierfür einen professionellen Fotografen zu beschäftigen.


14.2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese Fotos nach gemeinsamer Auswahl mit dem Auftraggeber für eigene Werbezwecke, z.B. auf seiner Website oder für Social Media-Aktivitäten zu verwenden. Eine namentliche Nennung des Auftraggebers findet nur nach vorheriger Vereinbarung statt. 



15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


15.1. Erfüllungsort ist Berlin, Deutschland


15.2. Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland


15.3. Sollten einzelne Regelungen in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Gültigkeit dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ansonsten unberührt. In diesem Fall gilt diejenige Regelung als vereinbart, die der ursprünglichen wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.



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